A-Architektur - energieeffizient bauen und sanieren

Energieberatung / Energieausweis

Vor-Ort-Beratung

Welchen Vorteil bringt eine Vor-Ort-Beratung?

Sie möchten gezielte energetische Sanierungsmaßnahmen treffen um damit Heizkosten zu sparen und sich gleichzeitig behaglicher zu fühlen und Bauschäden zu vermeiden. Dafür ist eine genaue Analyse des Bestandes erforderlich. Dazu gehören eine Aufnahme der Gebäudehülle und der Haustechnik und die Analyse der Schwachpunkte des Gebäudes. Sie erhalten einen umfassenden schriftlichen Bericht über die Substanz und die Schwachstellen des Gebäudes. Als Grundlage für eine Sanierungsempfehlung des Ingenieurs gelten die errechneten Gebäudewerte inkl. Haustechnik. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte besprechen wir sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmenpakete mit dem Bauherrn, also mit Ihnen. Verschiedene mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Vergleich unter energetischen und wirtschaftlichen Aspekten erhalten Sie in einem umfassenden Beratungsbericht.
Die Fördermöglichkeiten werden ebenfalls mitberücksichtigt.

Lediglich beispielsweise eine zusätzliche Wärmedämmung an der Fassade oder am Dach anzubringen oder die Fenster auszutauschen mag in einigen speziellen Fällen sinnvoll sein, kann aber in anderen Fällen mehr kosten als nutzen.

Die fachgerechte Beratung des BAFA-anerkannten Energieberaters hilft Ihnen die energetisch und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zu treffen!

Derzeit stellen wir zu jeder Vor-Ort-Energieberatung einen Energieausweis kostenlos aus.

Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen. Kontaktieren Sie mich oder vereinbaren Sie eine Beratung in meinem Büro.

Welche Gebäude werden vom Bund bei einer Vor-Ort-Energieberatung bezuschusst?

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Wärmedämmung

Wie dick soll Wärmedämmung sein?

Noch vor wenigen Jahren wurden meist nur sechs bis acht Zentimeter Wärmedämmung bei einer Sanierung auf die Außenwand aufgebracht. Mittlerweile gelten 16 Zentimeter als Standard. Im Neubau sind Dämmstärken von 25 oder 30 Zentimetern keine Seltenheit. Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen, dass diese Dämmstärken bei weiter ansteigenden Energiepreisen das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.

Das Teuerste bei einer Wärmedämmung der Fassade oder einer Dachsanierung ist die Arbeitszeit. Ein paar Zentimeter mehr Dämmstoff sind da relativ kostengünstig. Später die Dämmung zu verstärken ist dafür fast nicht mehr möglich.

Wer braucht einen Energieausweis?

Energieausweis

Der Energieausweis ist auszustellen bzw. vorzulegen bei:

  • neuer Errichtung eines Gebäudes
  • Änderung von Gebäuden, wenn die Höchstwerte der Energieeinsparverordnung für Bestandsgebäude eingehalten werden müssen
  • Erweiterung von Gebäuden um mehr als 50%
  • Verkauf oder Vermietung von Gebäuden

Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.

Die EnEV aus dem Jahr 2009 unterscheidet zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Der Verbrauchsausweis basiert im Wesentlichen lediglich auf dem Energieverbrauch Ihres Gebäudes und ist daher deutlich preiswerter als der Bedarfsausweis, allerdings auch nicht so aussagekräftig. Der Bedarfsausweis erfordert auf Grund der recht spezifischen Angaben zum Haus einige Analysen bis hin zu einer Vor-Ort-Besichtigung.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:

  • Häuser mit mehr als 4 Wohnungen oder
  • Häuser, die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
  • Häuser, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen

Der bedarfsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.

Welchen Vorteil bringt ein Energieausweis?

Der Energieausweis setzt einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Leider wird in Deutschland immer noch ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.

Jeder, der ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, kann sich auch anhand der Informationen im Energieausweis, der bei Neubau schon Pflicht ist, besser über die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte informieren.
Im Bestand wird der Energieausweis verpflichtend:
- ab 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31. Dezember 1965
- ab 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01. Januar 1966
- ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand.

Unsere Empfehlung für die Hausbesitzer ist, den Energieausweis mit einer umfassenden, vom Bund geförderten Vor-Ort-Beratung zu verbinden. Die Vor-Ort-Beratung zeigt energetische Schwachstellen und Abhilfemaßnahmen auf. So können zum einen die Energiekosten langfristig gesenkt und zum anderen eine bessere Bewertung des Gebäudes erreicht werden.


Weitere Infos zum energetischen Bauen und Modernisieren finden Sie auf www.energiesparen-im-haushalt.de.